Allgemeine Geschäftsbedingungen Venus 888 GmbH

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1. ALLGEMEINES / GELTUNGSBEREICH

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche, auch zukünftige Rechtsgeschäfte zwischen der Firma Venus 888 GmbH und dem Vertragspartner. Entgegenstehende oder von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, soweit sie ausdrücklich und schriftlich von uns anerkannt sind.  

2. BEGRENZUNG DER HAFTUNG DES AUFTRAGNEHMERS
Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Die Haftung für verschuldensunabhängigen Schadens- oder Aufwendungsersatz wird ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für technische Fehler von Matterport, GoThruh sowie auf den von Google betriebenen Portalen bzw. deren Webseiten. Die Regelungen der vorstehenden Absätze gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.  

3. RÜCKTRITT
Der Auftraggeber kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Auftraggeber hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Auftragnehmers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Leistung besteht. Im Falle von Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt.  

4. NICHTERFÜLLUNG/SCHADENSERSATZ
Für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, 30,00 Euro netto als Schadensersatz zu fordern. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, pro Mahnschreiben Mahngebühren in Höhe von 40,00 Euro (§288 BGB Absatz 5) sowie Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.  

5. VERJÄHRUNG
Jegliche Ansprüche des Auftraggebers wegen Vertragswidrigkeiten verjähren binnen 1 Monat seit Abnahme der erbrachten Leistung. Dies gilt nicht für von der Firma Venus 888 GmbH zu vertretende Körper- und Gesundheitsschäden und Verlust des Lebens, bei vorsätzlichem oder arglistigem Verhalten der Firma Venus 888 GmbH sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und im Rahmen von abgegebenen Beschaffenheitsgarantien. In den im vorstehenden Satz bezeichneten Fällen verbleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsfristen.  

6. ERFÜLLUNGSORT; GERICHTSSTAND  
Erfüllungsort ist für beide Teile der Geschäftssitz der Firma Venus 888 GmbH. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz der Firma Venus 888 GmbH. Dieser Vertrag und die Rechtsbeziehung zwischen der Firma Venus 888 GmbH und dem Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts (Kollisionsrecht) und des UN-Kaufrechts.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Venus 888 GmbH

1. ALLGEMEINES / GELTUNGSBEREICH  
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche, auch zukünftige Rechtsgeschäfte zwischen der Venus 888 GmbH und dem Vertragspartner.  
(2) Entgegenstehende oder von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, soweit sie ausdrücklich und schriftlich von uns anerkannt sind.  
(3) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in der Fassung zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung.  

2. ZUSTAND DES VERTRAGES  
(1) Verträge zwischen dem Kunden und der Venus 888 GmbH kommen grundsätzlich im Wege der ausdrücklichen Annahme des kundenseitigen Angebots durch die Venus 888 GmbH zustande, auch wenn dieses Angebot auf einem zuvor von uns übermittelten Formular erfolgt. Der ausdrücklichen Annahme gleichgestellt ist der Beginn der Ausführung des Vertrages durch die Venus 888 GmbH, z.B. durch Übersendung der Zugangsdaten für den passwortgeschützten Kundenbereich oder die Übersendung von Rechnungen.  

3. NEBENABREDEN  
(1) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Etwaige Abweichungen vom Vertragsformular gelten nur dann als vereinbart, wenn diese von der anderen Partei ausdrücklich bestätigt werden. Andernfalls gilt der vorgedruckte Vertragsentwurf. Die Beweislast für die Wirksamkeit der in das Formular nachträglich aufgenommenen Individualvereinbarung trägt derjenige, der sich auf die Vereinbarung beruft.  

4. LEISTUNGSUMFANG  
- Die Venus 888 GmbH bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing, einschließlich der Erstellung von Webseiten und der Bereitstellung von CRM-Systemen, an.  
- Alle Verträge werden nach den Bestimmungen des Dienstvertragsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beurteilt, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass der Vertrag vorrangig auf die Erbringung abnahmefähiger Werkleistungen abzielt.  
- Bei der Erstellung von Webseiten verpflichtet sich die Venus 888 GmbH, die vereinbarten Leistungen gemäß den Kundenanforderungen zu erbringen. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Ergebnisse und die Funktionalität von Webseiten von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich externer Anbieter, auf die die Venus 888 GmbH keinen Einfluss hat.  
- Bei der Bereitstellung von CRM-Systemen sorgt die Venus 888 GmbH dafür, dass das System gemäß den vertraglich festgelegten Spezifikationen funktioniert. Der Kunde ist jedoch für die ordnungsgemäße Nutzung des Systems verantwortlich und sollte sicherstellen, dass alle erforderlichen Daten und Informationen bereitgestellt werden.  
- Die Venus 888 GmbH behält sich das Recht vor, die Art und Weise der Durchführung der Dienstleistungen nach eigenem Ermessen zu bestimmen, es sei denn, es wurden spezifische Vereinbarungen im Vertrag getroffen.  

5. REFERENZ  
(1) Der Kunde erklärt mit Annahme des Vertrages durch die Venus 888 GmbH unwiderruflich, dass die Venus 888 GmbH auf den Kunden kostenfrei als Referenzkunden hinweisen darf. Zu diesem Zweck darf das Logo des Kunden (u.U. in farblich abgewandelter Form) in den Internetauftritt der Venus 888 GmbH eingebunden und auf diesen verlinkt werden. Diese Erlaubnis wirkt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages fort. Nach Ablauf des Vertrages wird die Venus 888 GmbH diesen Hinweis innerhalb einer Frist von maximal einem Monat entfernen, wenn der Kunde diesen Wunsch ausdrücklich in schriftlicher Form äußert.  

6. PREISE, VERGÜTUNG  
(1) Der verbindliche Umfang der von der Venus 888 GmbH geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich.  
(2) Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind jeweils im Voraus unmittelbar nach Abschluss des Vertrages (bei monatlichen Gebühren zu Beginn des jeweiligen Zeitabschnitts) sofort ohne Abzug fällig.

7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, RECHNUNGSLEGUNG  
(1) Die Venus 888 GmbH darf Rechnungen in elektronischer Form an den Kunden senden. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.  
(2) Wenn der Kunde Einwände gegen eine Rechnung hat, muss er diese innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt schriftlich bei der Venus 888 GmbH melden. Unterlässt er dies, gilt die Rechnung als akzeptiert.  
(3) Der Kunde hat die Möglichkeit, die Rechnungen entweder per Überweisung zu begleichen oder die Zahlung über Stripe abzuwickeln. Die Kontodaten werden dem Kunden zur Verfügung gestellt.  
(4) Der Kunde muss den Pauschalpreis im Voraus bezahlen. Die monatlichen Gebühren beginnen ab dem Tag, an dem die Webseite vollständig erstellt ist.

8. VERZUG  
(1) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu begleichen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Zahlungseingang, wird eine erste Mahnung versandt.  
(2) Für die erste Mahnung wird eine Gebühr von 40,00 Euro erhoben. Nach weiteren 10 Tagen erfolgt eine weitere Mahnung.  
(3) Sollte auch nach der zweiten Mahnung keine Zahlung erfolgen, behält sich die Venus 888 GmbH das Recht vor, den Inkassopartner zu informieren.

9. TEILLEISTUNGEN  
(1) Die Venus 888 GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

10. LEISTUNGSFREIHEIT  
(1) Bei Eintreten von höherer Gewalt, Arbeitskonflikten, Naturkatastrophen und anderen Umständen, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der Venus 888 GmbH liegen und eine Leistung beeinträchtigen, ist diese für die Dauer des Hindernisses von der Leistungsverpflichtung entbunden.  
(2) Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß und kann die Venus 888 GmbH aufgrund dessen nicht nachkommen, ist diese für die Dauer der fehlenden Mitwirkung von der Erfüllung befreit.

11. BEGRENZUNG DER HAFTUNG  
(1) Die Venus 888 GmbH haftet in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.  
(2) Die Haftung für verschuldensunabhängigen Schadens- oder Aufwendungsersatz wird ausgeschlossen.  
(3) Diese Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund.

12. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN  
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle durch die Venus 888 GmbH erstellten Leistungen sowie vorgeschlagene Maßnahmen auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen.  
(2) Der Kunde stellt die Venus 888 GmbH von jeglichen Ansprüchen frei, die auf Rechtsverstößen beruhen.  
(3) Der Kunde hat alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und auf relevante Umstände hinzuweisen.  
(4) Der Kunde verpflichtet sich, der Venus 888 GmbH Zugang zu den bearbeiteten Internetseiten, Content-Management-Systemen und Werbekonten zu gewähren.

13. RÜGE-PFLICHT  
(1) Der Kunde hat vermeintlich mangelhafte oder nicht ordnungsgemäß erbrachte Dienstleistungen unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Rüge, gilt die Dienstleistung als genehmigt.

14. URHEBERSCHUTZ, NUTZUNGSRECHTE  
(1) Bei den von der Venus 888 GmbH erstellten Leistungen handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke.  
(2) Die Nutzungsrechte gehen erst über, wenn der Kunde seiner gesamten Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.  
(3) Der Kunde ist bis zum Übergang der Nutzungsrechte zur Nutzungsunterlassung verpflichtet.

15. AUFBEWAHRUNGSVERPFLICHTUNGEN  
(1) Die Venus 888 GmbH ist nicht verpflichtet, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten und gespeicherten Daten nach dessen Beendigung aufzubewahren und herauszugeben, sofern keine gesonderte entgeltliche Archivierungsvereinbarung getroffen wurde.

6. Kündigung, Laufzeit, Abnahmetermin
(1) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Abnahmetermine sind keine festen Termine und hängen von der rechtzeitigen Mitwirkung des Kunden ab.
(3) Wenn kein fester Abnahme- oder Fertigstellungstermin sowie keine Mindestlaufzeit vereinbart wurden, hat Inside Motion das Recht, die Produktion innerhalb von 16 Wochen nach dem vereinbarten „KickOff-Termin“ zur Abnahme vorzulegen. Eine Kündigung vor Ablauf dieser Frist ist ausgeschlossen.
(4) Freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7. VERZUG / AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die Venus 888 GmbH beginnen nicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag bei der Venus 888 GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Leistungen notwendigen Daten bei der Venus 888 GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.  
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält die Venus 888 GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.  
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der Venus 888 GmbH in Verzug, ist die Venus 888 GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die Venus 888 GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.

8. ERFÜLLUNG
(1) Die Venus 888 GmbH wird die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Die Venus 888 GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.  
(2) Ist die Venus 888 GmbH gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch der Venus 888 GmbH unberührt.

9. VERHALTEN UND RÜCKSICHTNAHME
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber der Venus 888 GmbH zu gewährleisten. Die Venus 888 GmbH behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über das Unternehmen und die Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

10. SCHUTZRECHTE DRITTER
(1) Der Kunde erhält sämtliche im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Produktion entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zu erwerbenden Nutzungsrechte ausschließlich, frei auf Dritte übertragbar, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt, sofern die Venus 888 GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig und fristgemäß entrichtet hat.  
(2) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an die Venus 888 GmbH über.  
(3) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

11. HAFTUNG
(1) Die Venus 888 GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Venus 888 GmbH nur  
(2) a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,  
(3) b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.  
(4) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet die Venus 888 GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

12. ERFÜLLUNGSORT; GERICHTSSTAND
(1) Erfüllungsort ist für beide Teile der Geschäftssitz der Venus 888 GmbH. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz der Venus 888 GmbH. Dieser Vertrag und die Rechtsbeziehung zwischen der Venus 888 GmbH und dem Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts (Kollisionsrecht) und des UN-Kaufrechts.

16. Datenschutz
(1) Venus 888 GmbH verpflichtet sich, die Privatsphäre der Kunden zu schützen und die Datenschutzgesetze einzuhalten. Das Unternehmen kann persönliche Daten, die es erhält, nutzen, um Aufträge auszuführen. Dabei kann es auch andere Personen oder Unternehmen hinzuziehen, um die Dienstleistungen zu erfüllen.
(2) Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten gespeichert, verändert oder gelöscht werden können. Außerdem dürfen diese Daten, wenn nötig, an Dritte weitergegeben werden, zum Beispiel für die Registrierung von Domains bei Suchmaschinen und Katalogen. Diese Informationen können dann öffentlich zugänglich sein.
(3) Venus 888 GmbH haftet nicht für Datenschutzprobleme, die durch unbefugten Zugriff von Dritten entstehen.